"Probleme" mit dem Nachbarshund
Moderator: Moderatoren
- Ingrid
- Forenlegende
- Beiträge: 486
- Registriert: 4. Dezember 2006, 22:59
- Sammelt seit: 1980
- Wohnort: Franken
"Probleme" mit dem Nachbarshund
Hallo,
seit einigen Wochen habe ich ein sehr "heikles" Problem
mit dem Nachbarshund (oder eher mit den Besitzern),
und bin im Moment ziemlich ratlos ...
Ich hoffe sehr, vom ein oder anderen einen hilfreichen Tipp zu bekommen:
Ich schreib nicht schön drumherum -
der Hund kackt mir in den Kiesweg auf meinem Grundstück
vor dem Haus. Jeden Tag mindestens eine "Überraschung"!
Der Hund gehört den Nachbarn schräg gegenüber,
und läuft eigentlich immer frei herum, nie an der Leine.
Das tat er früher auch schon, aber seit bei mir der
schöne weiche Kies liegt, ist's halt bequem ...
Die Nachbarn haben das Einfahrtstor sehr oft offen stehen,
aber die Tage sah ich, dass der Hund auch durch die weiten
Sprossen des Tores durchpasst ...
Obwohl ich es eigentlich wusste, zu welcher Art Menschen
meine Nachbarn gehören, suchte ich ein sachliches Gespräch.
Die Antwort war sofort laut, verletzend, beleidigend, ignorant,
uneinsichtig und unter der Gürtellinie.
Also: Reden hilft hier wirklich nichts ...!
Das Vieh kann ja eigentlich nichts dafür, aber könnt ihr euch vorstellen,
welchen Hass man entwickelt, wenn man jeden Morgen in
Schlangenlinien um die Häufchen läuft, wenn die Kunden mal nicht
aufpassen, oder die Post ein Päckchen zur Haustür bringt ...?!
Ich laufe jeden Abend mit dem Schäufelchen nach vorne ...
Nein - das kann doch nicht wahr sein ...!
Hier sind doch die Hundehalter in der Pflicht, oder ...?
Das kann doch nicht meine Aufgabe sein,
hier Hundeabwehr-Spray zu kaufen, oder?
(Dann ist das Problem auch nicht gelöst, sonder nur
in den nächsten Garten "gewandert")
Ein Anruf beim Ordnungsamt hat auch nicht weiter geholfen,
keiner fühlt sich zuständig ...!
Ist Hundekot denn nicht auch gefährlich?
Wer ist für solche Dinge zuständig?
Wenn sich jemand nicht um sein Tier korrekt kümmern kann,
darf er sich eben auch keines halten.
Das kann doch nicht sein, dass man damit allein gelassen wird?!
Sonst gibt es für alles Regeln und Strafen, und hier ...?
Wahrscheinlich ist das alles noch von Bundesland zu Bundesland
anders geregelt, aber vielleicht kann mir jemand den entscheidenden
Tipp geben ... ich kann das jedenfalls nicht mehr lange mit machen ...!
Verzweifelten Gruß,
Ingrid
seit einigen Wochen habe ich ein sehr "heikles" Problem
mit dem Nachbarshund (oder eher mit den Besitzern),
und bin im Moment ziemlich ratlos ...
Ich hoffe sehr, vom ein oder anderen einen hilfreichen Tipp zu bekommen:
Ich schreib nicht schön drumherum -
der Hund kackt mir in den Kiesweg auf meinem Grundstück
vor dem Haus. Jeden Tag mindestens eine "Überraschung"!
Der Hund gehört den Nachbarn schräg gegenüber,
und läuft eigentlich immer frei herum, nie an der Leine.
Das tat er früher auch schon, aber seit bei mir der
schöne weiche Kies liegt, ist's halt bequem ...
Die Nachbarn haben das Einfahrtstor sehr oft offen stehen,
aber die Tage sah ich, dass der Hund auch durch die weiten
Sprossen des Tores durchpasst ...
Obwohl ich es eigentlich wusste, zu welcher Art Menschen
meine Nachbarn gehören, suchte ich ein sachliches Gespräch.
Die Antwort war sofort laut, verletzend, beleidigend, ignorant,
uneinsichtig und unter der Gürtellinie.
Also: Reden hilft hier wirklich nichts ...!
Das Vieh kann ja eigentlich nichts dafür, aber könnt ihr euch vorstellen,
welchen Hass man entwickelt, wenn man jeden Morgen in
Schlangenlinien um die Häufchen läuft, wenn die Kunden mal nicht
aufpassen, oder die Post ein Päckchen zur Haustür bringt ...?!
Ich laufe jeden Abend mit dem Schäufelchen nach vorne ...
Nein - das kann doch nicht wahr sein ...!
Hier sind doch die Hundehalter in der Pflicht, oder ...?
Das kann doch nicht meine Aufgabe sein,
hier Hundeabwehr-Spray zu kaufen, oder?
(Dann ist das Problem auch nicht gelöst, sonder nur
in den nächsten Garten "gewandert")
Ein Anruf beim Ordnungsamt hat auch nicht weiter geholfen,
keiner fühlt sich zuständig ...!
Ist Hundekot denn nicht auch gefährlich?
Wer ist für solche Dinge zuständig?
Wenn sich jemand nicht um sein Tier korrekt kümmern kann,
darf er sich eben auch keines halten.
Das kann doch nicht sein, dass man damit allein gelassen wird?!
Sonst gibt es für alles Regeln und Strafen, und hier ...?
Wahrscheinlich ist das alles noch von Bundesland zu Bundesland
anders geregelt, aber vielleicht kann mir jemand den entscheidenden
Tipp geben ... ich kann das jedenfalls nicht mehr lange mit machen ...!
Verzweifelten Gruß,
Ingrid
streunende Hunde im Frankenland...
Hi,
habe gerade extra für deine Frage mit einem Kollegen aus Franken tel. und der sagte Probleme mit "streunenden Hunden und Katzen" klärt bei ihm der Förster für ne Kiste Bier.
Spass bei Seite, frag doch wirklich mal bei eurem Forstamt nach, muss ja nicht auf die ganz harte Tour laufen.
Gruß
Stefan
habe gerade extra für deine Frage mit einem Kollegen aus Franken tel. und der sagte Probleme mit "streunenden Hunden und Katzen" klärt bei ihm der Förster für ne Kiste Bier.
Spass bei Seite, frag doch wirklich mal bei eurem Forstamt nach, muss ja nicht auf die ganz harte Tour laufen.
Gruß
Stefan
- sensei66
- Meister
- Beiträge: 503
- Registriert: 4. April 2008, 13:56
- Geschlecht: männlich
- Mitglied der DKG: ja
- Wohnort: Rheinhessisches Hügelland
- Kontaktdaten:
So einen Förster kenne ich auch...
Aber mal im Ernst, eigentlich dachte ich, dass das Ordnungsamt schon dafür zuständig sein müsste. Aber wo nichts zu holen ist (wie beim Knöllchenschreiben), drängt sich da auch keiner auf.
Wenn du jeden Abend das Schäufelchen schon in der Hand hast, warum bringst du dann den Nachbarn nicht ihr "Eigentum" zurück? Mit der Zeit steigt die Zielsicherheit
Das blöde an der Sache ist, dass man sich ganz schnell Ärger einhandeln kann, wenn man sich einfach nur wehrt. Kennst du keinen Rechtsanwalt? (Ich weiß, ich bin auch keiner, der gleich mit Anwalt, Gericht etc. droht. Aber deine Nachbarn wahrscheinlich schon)

Aber mal im Ernst, eigentlich dachte ich, dass das Ordnungsamt schon dafür zuständig sein müsste. Aber wo nichts zu holen ist (wie beim Knöllchenschreiben), drängt sich da auch keiner auf.
Wenn du jeden Abend das Schäufelchen schon in der Hand hast, warum bringst du dann den Nachbarn nicht ihr "Eigentum" zurück? Mit der Zeit steigt die Zielsicherheit

Das blöde an der Sache ist, dass man sich ganz schnell Ärger einhandeln kann, wenn man sich einfach nur wehrt. Kennst du keinen Rechtsanwalt? (Ich weiß, ich bin auch keiner, der gleich mit Anwalt, Gericht etc. droht. Aber deine Nachbarn wahrscheinlich schon)
Viele Grüße
Stefan

Stefan
Bäähh, wie eklig.
In so einer Form kenne ich das Problem nur mit Katzen. Bei nem Onkel in der Kieseinfahrt - Ich weiß gar nicht mehr wie, aber er konnte das Problem lösen.
Mich wundert, dass sich das Ordnungsamt nicht zuständig fühlt. Zumindest müsste denen doch sauer aufstoßen, dass der Hund unkontrolliert herumläuft.
Versuch doch mal, ein Foto zu machen und das den Nachbarn zu zeigen. Dann können sie es nicht abstreiten, dass es ihr Hund ist. Und wenn du den Hund schon dabei beobachten kannst, wie wäre es mit einer Wasserschlauch-Attacke? So ist mein Vater die Nachbarskatze los geworden, die immer vor die Terasse ges****** hat.
In so einer Form kenne ich das Problem nur mit Katzen. Bei nem Onkel in der Kieseinfahrt - Ich weiß gar nicht mehr wie, aber er konnte das Problem lösen.
Mich wundert, dass sich das Ordnungsamt nicht zuständig fühlt. Zumindest müsste denen doch sauer aufstoßen, dass der Hund unkontrolliert herumläuft.
Versuch doch mal, ein Foto zu machen und das den Nachbarn zu zeigen. Dann können sie es nicht abstreiten, dass es ihr Hund ist. Und wenn du den Hund schon dabei beobachten kannst, wie wäre es mit einer Wasserschlauch-Attacke? So ist mein Vater die Nachbarskatze los geworden, die immer vor die Terasse ges****** hat.
Wenn dir einer Steine in den Weg legt, ärger dich nicht, sondern überlege, wen du damit bewerfen kannst!
Katzen
ein Katzenproblem konnte ich in meinem Garten sporadisch mit einem Katzenschreckpulver lösen. Das Zeug stinkt übelst nach Knofi aber die Katzen und die Hinterlassenschaften waren weg solange es roch.
Bei Bedarf suche ich auch noch mal den Handelsnamen von dem Zeug raus.
Das mit dem Fragen in der Forstbehörde war nur bedingt ein Scherz! Ich denke die verstehen auch keinen Spass was freilaufende Hunde angeht und werden zumindest den Halter mal zur Rede stellen!
Bei Bedarf suche ich auch noch mal den Handelsnamen von dem Zeug raus.
Das mit dem Fragen in der Forstbehörde war nur bedingt ein Scherz! Ich denke die verstehen auch keinen Spass was freilaufende Hunde angeht und werden zumindest den Halter mal zur Rede stellen!
-
- Meister
- Beiträge: 630
- Registriert: 3. Oktober 2007, 11:11
- Geschlecht: weiblich
- Mitglied der DKG: ja
- Mitglied der SKG: nein
- Mitglied der GÖK: nein
- Mitglied in anderen Vereinigungen: ja
- Mitglied in einer DKG Ortsgruppe: nein
- Sammelt seit: 2008
- Wohnort: Berlin
Solch ein Problem hatte ich schon mal woanders gelesen , am Ende war es so das der Gartenbesitzer eigentlich seinen Garten mit einem Zaun umgeben müßte um solches zu verhindern . Wenn alles frei zugängig ist, wie soll man einen Hund von dem Betreten des Grundstücks abhalten ?
In dem anderen Fall hat sich die Polizei oder das Ordnungsamt auch nicht angesprochen gefühlt .
Eigentlich sollte der Hundehalter doch zur Verantwortung gezogen werden .
Ein Bild von dem sche*ßenden Hund, so richtig in flagranti , mit Beschreibung der Tatsachen und das in die Öffentlichkeit .
In dem anderen Fall hat sich die Polizei oder das Ordnungsamt auch nicht angesprochen gefühlt .
Eigentlich sollte der Hundehalter doch zur Verantwortung gezogen werden .
Ein Bild von dem sche*ßenden Hund, so richtig in flagranti , mit Beschreibung der Tatsachen und das in die Öffentlichkeit .
Liebe Grüße
Brigitta
Brigitta
- Thomas G.
- Foren-Crack
- Beiträge: 2258
- Registriert: 21. Februar 2007, 23:15
- Geschlecht: männlich
- Mitglied der DKG: ja
- Mitglied in anderen Vereinigungen: ja
- Wohnort: 93413 Cham
- Kontaktdaten:
Also bei aller Freundschaft und mit allem Verständnis über den Ärger : Einen Jäger dazu anzustiften einen Hund zu erschießen weil er in einen fremden Garten macht kann ja wohl nicht ernst gemeint sein oder ???
Im übrigen würde kein Jäger in einem Wohngebiet herumballern, der wäre nämlich schneller seinen Jagdschein los als er "ups" sagen kann.
Turbini : Da versteht das zuständige Landratsamt nämlich gar keinen Spaß !
Nun zur Sache selbst : Eine Gefährdung durch Hundekot würde ich ausschließen, zumindest wenn man nicht unmittelbar damit in Berührung kommt und selbst da würde Hände waschen helfen
Unschön ist die Sache aber auf jeden Fall. Hast du schon mal die Polizei gefragt was du da machen könntest, Ingrid ? Ich kann da leider im Moment nichts Konkretes raten weil die Rechtslage wirklich von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Die Behörden vor Ort müssten aber schon Bescheid und auch Rat wissen.
Im übrigen würde kein Jäger in einem Wohngebiet herumballern, der wäre nämlich schneller seinen Jagdschein los als er "ups" sagen kann.
Turbini : Da versteht das zuständige Landratsamt nämlich gar keinen Spaß !
Nun zur Sache selbst : Eine Gefährdung durch Hundekot würde ich ausschließen, zumindest wenn man nicht unmittelbar damit in Berührung kommt und selbst da würde Hände waschen helfen

Unschön ist die Sache aber auf jeden Fall. Hast du schon mal die Polizei gefragt was du da machen könntest, Ingrid ? Ich kann da leider im Moment nichts Konkretes raten weil die Rechtslage wirklich von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Die Behörden vor Ort müssten aber schon Bescheid und auch Rat wissen.
- Ingrid
- Forenlegende
- Beiträge: 486
- Registriert: 4. Dezember 2006, 22:59
- Sammelt seit: 1980
- Wohnort: Franken
Hm, vielleicht sollte man sich mal vor Augen halten,
dass der Hund nur ca. 20 Meter über die Straße muss,
um auf meinem Grundstück zu sein.
So ein Hundegeschäft dauert ja auch nicht Stunden -
und genau diesen einen Augenblick zu erwischen,
der irgendwann innerhalb von 24 Stunden passiert -
wie lange muss man sich da denn auf die Lauer legen ...?!
Man hat ja auch noch andere Verpflichtungen ...
Auch ein Förster im Vorgarten fällt auf Dauer auf ...
Es ist der einzige Hund, der hier frei herumläuft,
ich habe ihn ja auch schon bei mir gesehen,
deshalb weiß ich, dass er es ist.
(nur ich hatte gerade *zufällig* keinen Fotoapparat in der Hand)
Aber auf die Lauer legen und fotografieren ...?!
Früh um sechs ...? oder abends um zehn ...?
Oder überhaupt - ich hänge nicht den ganzen Tag am Fenster,
(muss ja zwischendurch Geld verdienen) und müsste dann aber
raus zur Haustür - in dem Augenblick vertreibe ich ja den Hund,
oder er ist sowieso schon fertig ...
Oder irgend etwas kaufen ...?
Warum muss ich Zeit und Geld investieren,
wenn hier eindeutig andere gegen Regeln verstoßen ...?!
aber dann würde ich mich ja auch nicht besser verhalten,
das sind wirklich ganz primitive Leute ...
Das Ordnungsamt kann gerne kommen und Proben
zur Analyse mitnehmen - da wäre dann der Beweis.
und ich fühle mich wieder mal bestätigt, dass,
wenn man wirklich mal ein "Amt" bräuchte,
keiner für einen da ist
Gruß,
Ingrid
dass der Hund nur ca. 20 Meter über die Straße muss,
um auf meinem Grundstück zu sein.
So ein Hundegeschäft dauert ja auch nicht Stunden -
und genau diesen einen Augenblick zu erwischen,
der irgendwann innerhalb von 24 Stunden passiert -
wie lange muss man sich da denn auf die Lauer legen ...?!
Man hat ja auch noch andere Verpflichtungen ...
Auch ein Förster im Vorgarten fällt auf Dauer auf ...

Es ist der einzige Hund, der hier frei herumläuft,
ich habe ihn ja auch schon bei mir gesehen,
deshalb weiß ich, dass er es ist.
(nur ich hatte gerade *zufällig* keinen Fotoapparat in der Hand)
Aber auf die Lauer legen und fotografieren ...?!
Früh um sechs ...? oder abends um zehn ...?
Oder überhaupt - ich hänge nicht den ganzen Tag am Fenster,
(muss ja zwischendurch Geld verdienen) und müsste dann aber
raus zur Haustür - in dem Augenblick vertreibe ich ja den Hund,
oder er ist sowieso schon fertig ...
Oder irgend etwas kaufen ...?
Warum muss ich Zeit und Geld investieren,
wenn hier eindeutig andere gegen Regeln verstoßen ...?!
Glaub mir, solche Ideen kommen mir jeden Tag -sensei66 hat geschrieben: Wenn du jeden Abend das Schäufelchen schon in der Hand hast, warum bringst du dann den Nachbarn nicht ihr "Eigentum" zurück? Mit der Zeit steigt die Zielsicherheit![]()
aber dann würde ich mich ja auch nicht besser verhalten,
das sind wirklich ganz primitive Leute ...
Das Ordnungsamt kann gerne kommen und Proben
zur Analyse mitnehmen - da wäre dann der Beweis.
Darauf wird es wohl leider hinauslaufen,Yaksini hat geschrieben:In dem anderen Fall hat sich die Polizei oder das Ordnungsamt auch nicht angesprochen gefühlt .
Eigentlich sollte der Hundehalter doch zur Verantwortung gezogen werden .
und ich fühle mich wieder mal bestätigt, dass,
wenn man wirklich mal ein "Amt" bräuchte,
keiner für einen da ist

Gruß,
Ingrid
- Aless
- Foren-Crack
- Beiträge: 1743
- Registriert: 5. Dezember 2006, 21:08
- Geschlecht: weiblich
- Mitglied der DKG: ja
- Mitglied in anderen Vereinigungen: ja
- Sammelt seit: 1996
- Wohnort: Nähe MM, Unterallgäu
- Kontaktdaten:
?Kann man da keine Anzeige bei der Polizei machen - Hunde (wie groß?) dürfen doch nicht frei auf der Strasse herumlaufen
Soweit ich weiß, dürfen sie das schon - solange es sich nicht um Kampfhunde (Rottweiler, Bullterrier usw.) handelt, der Hund wildert oder er in öffentlichen Parks o.ä. rumläuft.
Gibt es nicht für jede Stadt oder jedes Bundesland eine Art Hundeverordnung, da müsste sowas doch drin stehen, oder?
Also ich hab da wenig Hoffnung, wirklich einen Regelverstoß zu finden...
Bei uns stehen überall so Dog Stations (Tütenspender und Abfalleimer für Hundekot) rum, wir haben z.B. hier in der Straße einen. Eigentlich dachte ich, dass das inzwischen Vorschrift ist, aber anscheinend entscheidet das die Stadt oder Gemeinde, ob die aufgestellt werden.
Ingrid, macht der Hund denn auch bei anderen Nachbarn in den Garten, oder auf den Gehweg, die Straße? Dann könntest du dich evtl. mit anderen Betroffenen zusammentun um die Aufstellung so eines Spenders durchzusetzen?
Ob sich der Besitzer dann daran hält, die Haufen seines Hundes auch wirklich da reinzuwerfen, ist wieder ne andere Sache...
Gruß,
Aless
-
- Meister
- Beiträge: 630
- Registriert: 3. Oktober 2007, 11:11
- Geschlecht: weiblich
- Mitglied der DKG: ja
- Mitglied der SKG: nein
- Mitglied der GÖK: nein
- Mitglied in anderen Vereinigungen: ja
- Mitglied in einer DKG Ortsgruppe: nein
- Sammelt seit: 2008
- Wohnort: Berlin
Solche Spenderboxen und Abfalleimer haben ja nur Sinn wenn der Hundehalter mit seinem Hund gemeinsam unterwegs ist . Geht der Hund alleine Gassi, ist das wenig effektiv.
Nicht der Hund ist zu bestrafen (siehe Förster ) sondern der Hundehalter der ja auch damit ein Stück seiner Aufsichtspflicht , so sehe ich das , vernachlässigt.
Hier z.B. ist es normal , das wenn man über die Straßen geht , überall Tellerminen herumliegen , um das Fortschaffen dieser Hinterlassenschaften kümmert sich kein Hundehalter , oder nur erschreckend wenige .
Das einzig sinnvolle ist wirklich die Einzäunung des Gartens, was aber auch erst mal ein großer finanzieller Aufwand wäre .
Nicht der Hund ist zu bestrafen (siehe Förster ) sondern der Hundehalter der ja auch damit ein Stück seiner Aufsichtspflicht , so sehe ich das , vernachlässigt.
Hier z.B. ist es normal , das wenn man über die Straßen geht , überall Tellerminen herumliegen , um das Fortschaffen dieser Hinterlassenschaften kümmert sich kein Hundehalter , oder nur erschreckend wenige .
Das einzig sinnvolle ist wirklich die Einzäunung des Gartens, was aber auch erst mal ein großer finanzieller Aufwand wäre .
Liebe Grüße
Brigitta
Brigitta
-
- Administrator
- Beiträge: 2943
- Registriert: 6. Juni 2007, 08:55
- Geschlecht: männlich
- Mitglied der DKG: nein
- Mitglied der SKG: nein
- Mitglied der GÖK: nein
- Mitglied in anderen Vereinigungen: nein
- Mitglied in einer DKG Ortsgruppe: nein
- Sammelt seit: 1975
- Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
- Kontaktdaten:
@ ingrid
Kennst Du den Spaß mit dem brennenden Papierknäuel / Karton ?
Man packe die "Hinterlassenschaft" in gut brennbares Papier / Karton, lege diese vor des Halters Haustür, zünde sie an und klingele ...
Dann nichts wie weg ...
Na was wird wohl derjenige tun, der die Tür öffnet ...
Spaß beiseite:
Das ist in erster Linie wohl ein zivilrechtliches Problem. Im Prinzip musst Du mit einem Anwalt durchsetzen, dass die Beeinträchtigung Deines Eigentums - und um solch eine handelt es sich - künftig zu unterbleiben hat. Reinigungskosten muss der Halter m.E. sowieso jetzt schon tragen!
Kennst Du den Spaß mit dem brennenden Papierknäuel / Karton ?

Man packe die "Hinterlassenschaft" in gut brennbares Papier / Karton, lege diese vor des Halters Haustür, zünde sie an und klingele ...
Dann nichts wie weg ...
Na was wird wohl derjenige tun, der die Tür öffnet ...


Spaß beiseite:
Das ist in erster Linie wohl ein zivilrechtliches Problem. Im Prinzip musst Du mit einem Anwalt durchsetzen, dass die Beeinträchtigung Deines Eigentums - und um solch eine handelt es sich - künftig zu unterbleiben hat. Reinigungskosten muss der Halter m.E. sowieso jetzt schon tragen!
Meine Kakteen haben keine Stacheln!
Gruß
Schlurf
Gruß
Schlurf
- lapis
- Forenlegende
- Beiträge: 467
- Registriert: 18. Juli 2008, 14:07
- Geschlecht: männlich
- Sammelt seit: 2008
- Wohnort: rhein-neckar
- Kontaktdaten:
vielleicht solltest du dich mal direkt an ein kostenloses rechtsforum wenden und dort dein problem schildern.
http://forum.jurathek.de/
http://www.123recht.net/
ich kann mir nicht vorstellen, dass ein hund einfach so frei auf der straße rumlaufen kann - sowas kann auch zu verkehrsunfällen führen, und dann ist bestimmt schnell klar, dass der hundehalter groß fahrlässig gehandelt hat.
http://forum.jurathek.de/
http://www.123recht.net/
ich kann mir nicht vorstellen, dass ein hund einfach so frei auf der straße rumlaufen kann - sowas kann auch zu verkehrsunfällen führen, und dann ist bestimmt schnell klar, dass der hundehalter groß fahrlässig gehandelt hat.
- Markus77
- Erfahrener Spezi
- Beiträge: 89
- Registriert: 23. Januar 2007, 20:07
- Geschlecht: männlich
- Mitglied der DKG: nein
- Mitglied der SKG: ja
- Mitglied der GÖK: nein
- Mitglied in anderen Vereinigungen: nein
- Mitglied in einer DKG Ortsgruppe: nein
- Sammelt seit: 1986
Der Hund hat so oder so nichts verloren auf deinem Grund und Boden, es sei denn, du willst dies. Also rechtlich gesehen ist die Sachlage klar, wenn du mich fragst.
Offensichtlich ist dieser Hund ja "Herrenlos"...
Also der Polizei melden, die sollen ihn einfangen und mitnehmen. Der Besitzer kann ihn dann dort wieder abholen.
LG
Offensichtlich ist dieser Hund ja "Herrenlos"...
Also der Polizei melden, die sollen ihn einfangen und mitnehmen. Der Besitzer kann ihn dann dort wieder abholen.
LG